Für Privatpersonen

Pflegeberatung

für Privatpersonen

NEU in 2024

Angehörige zuhause pflegen


Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der PflegeRat ab kommendem Jahr auch spezielle Beratungsleistungen für Privatpersonen anbieten wird!


Die Pflege eines geliebten Menschen kann sowohl emotional als auch praktisch herausfordernd sein. Wir verstehen die Komplexität und die Herausforderungen, denen Sie als pflegender Angehöriger gegenüberstehen. Deshalb bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ob es um die Pflegeberatung, Fragen zur passenden Ausstattung, zu rechtlichen Themen oder um Ihre eigene Gesundheit geht – wir sind für Sie da.

Unsere Beratungsleistungen

Wir arbeiten derzeit intensiv daran, Ihnen ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen. Folgende Leistungen werden wir abdecken:

  • Pflegeberatung

    Die Beratung nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 in regelmäßigen Abständen Pflicht. Diese Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und Sie bei der Pflege zu unterstützen. Wir sprechen mit Ihnen über Leistungen, Finanzierung, Antragsstellung, Widerspruchsregelung und Hilfsmittelversorgung.


    Übrigens: Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Wir bieten Ihnen diesen Service selbstverständlich DSGVO-konform an.

  • Ausstattungsberatung

    Ein sicheres und komfortables Zuhause ist von unschätzbarem Wert, insbesondere wenn körperliche Einschränkungen oder das Alter besondere Anforderungen stellen. Unsere Ausstattungsberatung unterstützt Sie dabei, Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Wir beraten Sie zu Wohnraumanpassungen und dem Einsatz geeigneter Assistenzsysteme.

  • Rechtliche Beratung

    Rechtliche Fragen und Entscheidungen können in vielen Lebenssituationen auftreten, insbesondere wenn es um die eigene Gesundheit und Vorsorge geht. Unsere rechtliche Beratung bietet Ihnen kompetente Unterstützung und Orientierung in diesen wichtigen Angelegenheiten. Dabei decken wir die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuung, Patientenverfügung, Präventionsmaßnahmen, Rehabilitationsanspruch und psychosoziale Beratung ab.

  • Gesundheitsberatung

    Pflegende Angehörige leisten Außergewöhnliches und tragen eine große Verantwortung. Dabei kann das eigene Wohlbefinden schnell in den Hintergrund rücken. Unsere Gesundheitsberatung hat das Ziel, Ihre eigene Gesundheit in den Mittelpunkt zu stellen. Beispielsweise beraten wir Sie, wie Sie BGM-Maßnahmen in Ihrem Arbeitsumfeld nutzen können, um Ihre Gesundheit zu fördern und Belastungen zu reduzieren.

Unser Beratungsteam

Beim PflegeRat steht Ihnen die Kompetenz von vier Expertinnen und Experten zur Verfügung. Uns allen ist es gleichermaßen ein Anliegen, Ihnen zufriedenstellende Antworten auf Ihre Fragen zu geben.

Enrico Triebel

  • Jurist
  • Lehrbeauftragter an der BTU Cottbus-Senftenberg in SFB für Pflegerecht
  • Lehrbeauftragter an der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) für Medizinrecht
  • Lehrbeauftragter am Carl-Thiem-Klinikum (CTK) in Cottbus für Pflegerecht, Haftungsrecht
  • Dozent für Staatsrecht, Sozialrecht und Rechtsmethodik bei der Kommunalakademie des Landes Brandenburg

Susen Nowara

  • Pflegefachexperte (Pflegefachkraft, Pflegedienstleitung, Qualitätsmanagementbeauftragte)
  • Inhaberin eines Pflege- und Therapiezentrums
  • Agile Coach mit dem Schwerpunkt Organisationsberatung, Führungskräfte- und Teamentwicklung
  • Referentin und Autorin redaktioneller Beiträge für den Fachverlag Vincentz Network GmbH & Co. KG

Jana Nowara

  • Diplommedizinpädagogin
  • Pflegefachexpertin (Pflegedienstleitung)
  • Inhaberin eines Pflege- und Therapiezentrums  
  • Referentin und Autorin redaktioneller Beiträge für den Fachverlag Vincentz Network GmbH & Co. KG  

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